Im Accounting-Bereich unterstützt FiCoVision Unternehmen und Konzerne bei der Erledigung laufender buchhalterischer Aufgaben unter Beachtung der Vorgaben des § 6 Nr. 4 StBerG. Dazu gehören insbesondere die Verbuchung von Geschäftsvorfällen nach vorgegebenen Kontierungsrichtlinien, die Abwicklung der Debitoren-, Kreditoren-, Haupt- und Anlagenbuchhaltung, die Abstimmung von Konten, die Vorbereitung betriebswirtschaftlicher Auswertungen sowie die Unterstützung bei der Erstellung interner Reportings.
Die Verantwortung für die Erstellung von Jahresabschlüssen, Steuererklärungen und sämtliche Tätigkeiten, die den steuerberatenden Berufen vorbehalten sind, verbleibt vollständig bei den beauftragten Steuerberaterinnen und Steuerberatern oder bei den internen Fachabteilungen der Kunden. FiCoVision arbeitet zu und liefert die erforderlichen vorbereitenden Daten und Auswertungen, übernimmt jedoch keine Funktionen, die dem Berufsrecht der steuerberatenden oder wirtschaftsprüfenden Berufe vorbehalten sind.